Damit ergäbe sich an der Südfassade des Wohnhauses L.________strasse 19 nach einfacher Berechnung ein Beurteilungspegel von 32.9 dB(A). Gegenüber dem geplanten Aussenstandort würde sich die Immissionssituation damit insgesamt nicht verbessern, sondern verschlechtern.43 Die Erstellung neuer Zu- und Abluftöffnungen in der Aussenwand des Wohnzimmers 2.9 wäre zudem mit erheblichen Kosten verbunden. Dazu kämen Mehrkosten für die Verlegungen der gesamten Heizverteilungsleitungen aufgrund der neuen Positionierung der Heizung. 37 Vgl. Cercle Bruit, Vollzugshilfe 6.21: Lärmrechtliche Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen, Anhang 2, S. 15