Die Innenaufstellung im lärmempfindlichen Wohnraum 2.9 scheidet daher bereits aus Gründen der erheblichen Innenlärmimmissionen aus. Hinzu kommt, dass die innen aufgestellte Wärmepumpenanlage an den Zu- und Abluftöffnungen auch Aussenlärm verursacht. Die westseitige Aussenwand des Wohnraums 2.9 liegt, wie bereits erwähnt, nicht unter dem Terrain. Die Schallenergie würde somit ohne Abschirmwirkung durch die Zu- und Abluftöffnungen direkt nach aussen dringen. Nach dem Schalldatenverzeichnis der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz beträgt der Schallleistungspegel des Innengeräts «H.________» an den Fassadenöffnungen im Nachtbetrieb maximal 51 dB(A).