d) Aus dem Grundrissplan des Untergeschosses geht weiter hervor, dass sich im Untergeschoss weitere sieben separate Räume befinden, die von einer Aussenwand umschlossen sind. Es handelt sich dabei um die Kellerräume 1.1, 1.2, 1.3, den Waschraum 1.4, den Werkraum 1.5, den Vorraum 1.6 und das Zimmer 1.7. Im Grundrissplan des Untergeschosses ist ausserdem der Wohnraum 2.9 eingezeichnet. Dieser Wohnraum ist nach dem Schnittplan A-A und dem Fassadenplan Süd nicht unterkellert bzw. liegt über dem Terrain.39 Er dient der Wohnnutzung und gilt als lärmempfindlicher Raum. In solchen Räumen dürfen neue Anlagen nach den lärmschutzrechtlichen Vorgaben höchstens geringfügige Störungen verursachen.40