b) Die Schallemissionen, d.h. der Schallleistungspegel, von Luft-Wasser-Wärmepumpen liegen sich zwischen 45 und 80 dB(A).33 In der Praxis gelten Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem Schallleistungspegel von rund 59 dB(A) als leise.34 Aus der Erwägung 3e ergibt sich, dass der maximale Schallleistungspegel der geplanten Wärmepumpe «F.________» der Firma G.________ AG Heizsysteme im Nachtbetrieb 48 dB(A) beträgt. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin handelt es sich somit um eine sehr leise Wärmepumpe.