a) Die Beschwerdeführerin rügt insbesondere die Verletzung des umweltrechtlichen Vorsorgeprinzips. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass im vorliegenden Fall verhältnismässige Massnahmen zur Reduktion der Lärmimmissionen umgesetzt werden könnten. 29 Vgl. pag. 6 der Vorakten der Gemeinde Wimmis. 30 Vgl. Michel Daum, a.a.O., Art. 18 N. 27; BVR 2011 S. 97 E. 4.2.1 mit weiteren Hinweisen. 9/25 BVD 110/2023/64