In seinem Bericht vom 24. Juli 2023 hielt das AUE bezüglich der Umsetzung des umweltrechtlichen Vorsorgeprinzips ebenfalls fest, dass eine Innenaufstellung der Wärmepumpe oder alternative Aussenstandorte geprüft worden seien und es die Umsetzung dieser Massnahmen im Rahmen der Vorsorge als zu teuer (deutlich über einem Prozent der Investitionskosten der Wärmepumpe) oder technisch schlecht lösbar erachtete. Ebenso erachtete es zusätzliche technische oder bauliche Emissionsbegrenzungsmassnahmen als weitere vorsorgliche Massnahmen als unverhältnismässig.