Sie verlangt, dass durch eine unabhängige und fachkundige Drittperson sowie durch die Herstellerfirma in den Räumen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8 und 1.9 abzuklären sei, weshalb dort eine Wärmepumpe technisch und betrieblich nicht aufgestellt werden könne, welche Massnahmen getroffen werden müssten und mit welchem finanziellen Aufwand die Umsetzung dieser Massnahmen verbunden wäre. Gleichzeitig sei darzulegen, welche Massnahmen für die Errichtung der Wärmepumpe am geplanten Aussenstandort notwendig und mit welchem finanziellen Aufwand diese Massnahmen verbunden wären.