h) Als Zwischenergebnis steht fest, dass gemäss der schlüssigen Beurteilung des AUE die für die ES IlI massgebenden Planungswerte von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts, bezogen auf das Nachbargebäude L.________strasse 23, mit einer sehr grossen Reserve eingehalten sind. Zutreffend sind auch die Ausführungen des AUE, wonach die Lärmimmissionen an der Westfassade des Gebäudes der Beschwerdeführerin in der Realität noch deutlich geringer ausfallen als berechnet.