habe schon aus Marketinggründen ein erhebliches Interesse an der Angabe eines niedrigen Schallleistungspegels. Darüber hinaus bestreitet die Beschwerdeführerin die Einschätzung des AUE, dass am Fenster an der Westfassade ihres Gebäudes noch ein geringerer Beurteilungspegel als berechnet zu erwarten sei.