Weiter bemerkte das AUE, es habe bei der Besichtigung vor Ort mit dem Lasermessgerät eine Distanz zum Empfangsort von 18.40 m ermittelt. Wegen der vorhandenen Sträucher habe jedoch nicht bis zum Fenster, sondern nur bis zur Westfassade, die näher beim geplanten Anlagestandort liege als das Fenster, gemessen werden können. Das AUE führte sodann aus, dass sich nach der korrigierten Berechnung ein Beurteilungspegel von 29.7 dB(A) für die Nacht und ein Beurteilungspegel von 36.8 dB(A) für den Tag ergebe. Hinzu komme, dass die Wärmepumpe gegenüber dem Wohnhaus der Beschwerdeführerin zurückversetzt sei.