Heizsysteme von einem maximalen Schallleistungspegel im Nachtbetrieb von 48 dB(A) ausgehe, während die Beschwerdegegnerschaft im Lärmschutznachweis vom 13. Oktober 2023 mit einem Schallleistungspegel von 44.8 dB(A) gerechnet habe. Der Schallleistungspegel von 44.8 dB(A) sei in verschiedenen Unterlagen der Firma G.________ AG Heizsysteme erwähnt worden. Die telefonische Abklärung bei der Firma G.________ AG habe indessen ergeben, dass mit einem Schallleistungspegel von 48 dB(A) zu rechnen sei. Weiter bemerkte das AUE, es habe bei der Besichtigung vor Ort mit dem Lasermessgerät eine Distanz zum Empfangsort von 18.40 m ermittelt.