c) Die BVD hat im Beschwerdeverfahren das AUE als zuständige kantonale Fachbehörde für Lärmfragen beigezogen. Das AUE hat am 12. Juli 2023 die äussere Umgebung des geplanten Anlagestandorts vor Ort besichtigt. Im Bericht vom 24. Juli 2023 hielt das AUE zunächst fest, dass die Webapplikation «Lärmschutznachweis» der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz FWS für das geplante Gerät «F.________» der Firma G.________ AG Heizsysteme von einem maximalen Schallleistungspegel im Nachtbetrieb von 48 dB(A) ausgehe, während die Beschwerdegegnerschaft im Lärmschutznachweis vom 13. Oktober 2023 mit einem Schallleistungspegel von 44.8 dB(A) gerechnet habe.