Zudem ist für die Beurteilung dieser Rügen nicht die BVD, sondern erstinstanzlich die Baupolizeibehörde der Gemeinde Wimmis zuständig. Auf die diesbezüglichen Vorbringen kann nicht eingegangen werden. 5 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). 6 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 12 bis 14. 3/25 BVD 110/2023/64 3. Einhaltung der Planungswerte