Auch das AGR beantragt in seiner Stellungnahme vom 24. Mai 2023, die Beschwerde sei abzuweisen. Mit Verfügung vom 23. Juni 2023 stellte das Rechtsamt dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, verschiedene Fragen zur Lärmsituation im Zusammenhang mit der geplanten Luft-Wasser-Wärmepumpe. Das AUE besichtigte die Situation am 6. Juli 2023 vor Ort und nahm eine eigene Lärmberechnung vor. Im Bericht vom 24. Juli 2023 stellte das AUE fest, dass die geplante Luft-Wasser-Wärmepumpe die Grenzwerte deutlich einhält. Weitere vorsorgliche Massnahmen seien nicht notwendig.