3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde Wimmis die Vorakten ein. In der Beschwerdeantwort vom 22. Mai 2023 beantragt die Beschwerdegegnerschaft die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Die Gemeinde Wimmis beantragt in ihrer Stellungnahme vom 16. Mai 2023 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Auch das AGR beantragt in seiner Stellungnahme vom 24. Mai 2023, die Beschwerde sei abzuweisen.