2. Eventualiter seien die Baubewilligung der Gemeinde Wimmis vom 21. März 2023 sowie die Ausnahmebewilligung / Verfügung vom 7. Februar 2023 des Amts für Gemeinden und Raumordnung aufzuheben und das Baugesuch Nummer 769/2022-041 betreffend «Ersatz Ölheizung durch Luft- Wasser Wärmepumpe aussen» sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Beschwerdeführerin rügt zusammengefasst, das Vorhaben verletze das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip. Zudem seien die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG und Art. 24c RPG nicht erfüllt.