2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 21. April 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die Baubewilligung der Gemeinde Wimmis vom 21. März 2023 sowie die Ausnahmebewilligung / Verfügung vom 7. Februar 2023 des Amts für Gemeinden und Raumordnung seien aufzuheben und dem Baugesuch Nummer 769/2022-041 betreffend «Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser Wärmepumpe aussen» sei der Bauabschlag zu erteilen. 2. Eventualiter seien die Baubewilligung der Gemeinde Wimmis vom 21. März 2023 sowie die Ausnahmebewilligung /