1/25 BVD 110/2023/64 Baugesuch und ein Ausnahmegesuch für das Bauen ausserhalb der Bauzone ein. Die Beschwerdeführerin erhob gegen das Vorhaben Einsprache. Mit Entscheid vom 21. März 2023 erteilte die Gemeinde Wimmis die Baubewilligung für die Luft-Wasser-Wärmepumpe und das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit Verfügung vom 7. Februar 2023 die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG2 für das Bauen ausserhalb der Bauzone.