«Der Ladearm ist in einer dezenten grünen Farbgebung gemäss Visualisierungen der Beschwerdegegnerin vom 30. November 2023 auszuführen. Der exakte Farbton ist vorgängig dem Bauinspektorat der Stadt Bern zur Genehmigung vorzulegen.» Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 13. März 2023 bestätigt. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.