Das unterirdische Fundament / Gegengewicht des Ladearms der Bushaltestelle des unmittelbar an die Schutzzone angrenzenden Strassenraums dient damit dem Schutzzweck der Zone SZ C. Dasselbe gilt für die Terrainveränderungen entlang des Gehwegs bzw. der Bushaltekante. Die Zonenkonformität ist nach dem Gesagten zu bejahen.