Die Bushaltestelle dient folglich nicht nur den Anwohnerinnen und Anwohnern, sondern auch den Besucherinnen und Besuchern des Elfenauparks. Die Funktion als städtisches Naherholungsgebiet und als kommunales Naturschutzareal, dass der Öffentlichkeit frei zugänglich sein soll, kann jedoch nur dann wahrgenommen werden, wenn die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr sichergestellt ist. Mit Haltestellen des öffentlichen Verkehrs gehen insbesondere auch die notwendigen Anpassungen an zeitgemässe, elektrobetriebene Transportmittel und an die Standards für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen einher. Das unterirdische Fundament /