Ein Vergleich der Projektpläne mit dem Zonenplan der Stadt Bern ergibt, dass diese vom Bauvorhaben betroffenen Bereiche der Parzelle Nr. 978 in der Schutzzone C (SC Z; Naturschutzareal) liegen. Auch die Vorinstanz hat anlässlich des Augenscheins vom 14. Dezember 2021 im Baubewilligungsverfahren festgestellt, dass der sichtbare Teil des Ladearms nicht in die Schutzzone hereinrage, das Fundament aber aufgrund des benötigten Gegengewichts unterirdisch die Schutzzone betreffe.135