c) Das Fundament bzw. das Gegengewicht des Ladearms soll auf einer Länge von ca. 3 m und einer Breite von 2.10 m unterirdisch auf einen Bereich der Parzelle Nr. 978 ragen. Die Tiefe des Fundaments beläuft sich auf 1.20 m. Zudem soll das Terrain bzw. die Grünfläche auf der Parzelle Nr. 978 auf einer Länge von 45.86 m und einer Breite von 1.50 m teilweise der neuen Höhe des Gehwegs / der Rampe bzw. der Bushaltekante angepasst werden.134 Ein Vergleich der Projektpläne mit dem Zonenplan der Stadt Bern ergibt, dass diese vom Bauvorhaben betroffenen Bereiche der Parzelle Nr. 978 in der Schutzzone C (SC Z; Naturschutzareal) liegen.