a) Wie eingangs erwähnt, umfasst das Baugesuch der Beschwerdegegnerinnen auch das Fundament bzw. Gegengewicht des Ladearms, das unterirdisch auf der Parzelle Nr. 978 zu liegen kommen soll.133 Die Parzelle Nr. 978 befindet sich gemäss Zonenplan der Stadt Bern unter anderem in der Zone für öffentliche Nutzungen A (FA), der Schutzzone C (SC Z) und im übrigen Gebiet / Wald. b) Die Beschwerdeführenden bringen sinngemäss vor, auf der Parzelle Nr. 978 seien laut Art. 25 Abs. 5 BO nur Anlagen gestattet, die dem Schutzzweck dienten. Das Bauvorhaben diene 132 Pag. 359 der Vorakten 133 Geometerplan vom 22. August 2022, Situationsplan vom 22. August 2022