Hinzu kommt, dass die Behindertengerechtigkeit von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs bis Ende 2023 hätte umgesetzt werden müssen. Insgesamt spricht das öffentliche Interesse an der Behindertengerechtigkeit im Rahmen der Interessenabwägung sehr stark für das Bauvorhaben. Weiter für das Bauvorhaben spräche die Elektrifizierung der Buslinie. Dadurch verringern sich die Abgasemissionen der Busse selber. Die Elektrifizierung der Buslinie dürfte zugleich auch zur Folge haben, dass der vom Busverkehr verursachte Lärm im Vergleich zum Betrieb mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren geringer ausfallen dürfte.