n) Soweit vorliegend eine Interessenabwägung erforderlich wäre, stehen sich mehrere öffentliche Interessen gegenüber: Das Interesse an einer behindertengerechten Gestaltung der Busendhaltestelle Elfenau und damit einhergehend einer behindertengerechten Zugänglichkeit des Elfenauparks, das Interesse an einem umweltfreundlichen öffentlichen Busverkehr sowie das Interesse an der Erhaltung des Elfenauparkes. Die vorangehende Prüfung der verschiedenen, von den Verfahrensbeteiligten im vorinstanzlichen und im Beschwerdeverfahren vorgeschlagenen Varianten hat ergeben, dass einzig mit dem pro- 131 Beschwerdebeilage Nr. 15