Da mit dem Projekt eine vollständig behindertengerechte Lösung mit marginalen Auswirkungen auf den Natur- und Heimatschutz möglich sei, könne nach Auffassung der Bauherrschaft von den Anforderungen des BehiG nicht abgewichen werden. In ihrer Stellungnahme vom 30. November 2023 und in ihrer Replik vom 7. Mai 2024 wiederholen die Beschwerdegegnerinnen, das öffentliche Interesse an einem vollständig niveaugleichen Einstieg, der zuverlässig angefahren werden könne, sowie einem zuverlässigen elektrischen Busbetrieb der Linie 19, überwiege allfällig tangierte Interessen des Landschaftsschutzes.