Es sei wichtig, dass der Elfenaupark auch von mobilitätseingeschränkten Personen mit dem ÖV autonom erreicht werden könne. Parkbesucher, die mit dem ÖV anreisen, seien nicht nur Personen im Rollstuhl oder mit Rollatoren, sondern oft auch Personen mit Kinderwagen. Auch für sie ergäben sich Schwierigkeiten, wenn sie einen grösseren Abstand zwischen einer Haltekante und dem Bus überwinden müssten. Da mit dem Projekt eine vollständig behindertengerechte Lösung mit marginalen Auswirkungen auf den Natur- und Heimatschutz möglich sei, könne nach Auffassung der Bauherrschaft von den Anforderungen des BehiG nicht abgewichen werden.