45/53 BVD 110/2023/63 eingewendet haben – die Buslinie 27, 28 und 29.131 Ausserdem sind die Ausführungen der Beschwerdegegnerinnen in ihrer Replik vom 7. Mai 2024, wonach für die Linien 27, 28 und 29 ein anderes Betriebskonzept mit Depotlader vorgesehen sei, und Standardelektrobusse eine höhere Reichweite als Gelenkelektrobusse haben, plausibel. Die Beschwerdeführenden können daher aus dem Artikel der Berner Zeitung nichts zu ihren Gunsten ableiten.