Es ist gerichtsnotorisch, dass es in der Stadt Bern aufgrund von Anlässen in der Innenstadt (z.B. Fasnacht, Feierlichkeiten zum 1. Mai, Grand Prix von Bern, Fanmärsche, Demonstrationen etc.) regelmässig zu Unterbrüchen bei der Durchmesserlinie kommt und Umwege nötig sind oder eine Endhaltestelle nicht angefahren werden kann. Für einen zuverlässigen Betrieb liegt es daher auf der Hand, dass die Endhaltestelle Elfenau mit einem Ladearm ausgestattet werden muss. Der von den Beschwerdeführenden mit Schlussbemerkungen vom 13. März 2024 eingereichte Artikel der Berner Zeitung betrifft – wie die Beschwerdegegnerinnen in ihrer Replik vom 7. Mai 2024 zu Recht 130 Pag. 345 der Vorakten