Variante B gebe es bei einem regulären Rechtsabbiegen keinen Konflikt mit dem Gegenverkehr und kein Überstreichen des Fussgängerbereichs auf der linken Seite. Beim Wendemanöver an der Endhaltestelle sei der Winkel mit deutlich über 180 Grad wesentlich grösser als bei einem Rechtsabbiegen und die notwendigen Sichtverhältnisse seien nicht gewährleistet. Variante B sei daher keine Option.