In ihrer Replik vom 7. Mai 2024 erklären die Beschwerdegegnerinnen, die Richtungsänderung bei der Variante B wirke sich nachteilig auf die Verkehrssicherheit aus. Beim Wenden werde die gesamte Fahrbahnbreite genutzt, ohne dass der Gegenverkehr gesehen werde (toter Winkel). Dies führe zu Rückfahrmanövern beim motorisierten Individualverkehr (ausser es würde auch dafür die Fahrtrichtung geändert; ein Wenden im Uhrzeigersinn mit Überkreuzen der Gegenrichtung sei für alle Verkehrsteilnehmer allerdings sehr ungewöhnlich und kaum praxistauglich). Im Vergleich zur