Die Variante 5 ist mit einer Haltestellenkantenhöhe von 22 cm und einem maximalen Spaltmass auf der gesamten Buslänge von 7 cm vollständig behindertengerecht. Es ist aber fraglich, ob sich die Variante 5 als betriebstauglich erweist. Aus dem Plan des Büros I.________ vom 21. Februar 2024 geht hervor, dass der Bus nicht eine Buslänge vor der Haltekante gerade gestellt werden kann. Das von den Beschwerdeführenden beauftragte Büro I.________ hat mit Replik vom 15. März 2022 selber ausgeführt, dass die Variante 5 betriebstechnisch weniger gut abschneidet als das Bauprojekt und eine geradlinige Anfahrt günstiger ist.124 Auch die von den Beschwerdegegnerinnen beauftragte L.___