die Achsen würden zu wenig nahe an die Haltekante geführt, womit ein behindertengerechter Einstieg nicht möglich wäre.123 In ihrer Replik vom 7. Mai 2024 erklären die Beschwerdegegnerinnen, bei den Bäumen, die mit der Variante 5 (und Variante 3) gefällt werden müssten, handle es sich um grosse, ausgewachsene Exemplare. Das Fällen von solchen Bäumen für ein Haltestellenprojekt komme nicht in Frage und sei gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert. Inzwischen dürfte allgemein bekannt sein, dass Ersatzpflanzungen erst nach langer Zeit (wenn überhaupt) den Naturwert von ausgewachsenen, jahrzehntealten Bäumen erreichen würden.