Aufgrund der engen Platzverhältnisse seien aber bereits bei einer geringen Abweichung zur Lenkstock-Linie Komplikationen zu erwarten. Bei schlechter Witterung oder Überdeckung durch Laub und Schnee sei sie zudem schlecht oder nicht erkennbar. Hinzu komme, dass bei der Ausfahrt mehrere tote Winkel für das Fahrpersonal entstünden. Die Varianten 4 und 5 seien nicht umsetzbar.122 Die Beschwerdegegnerinnen reichten mit Stellungnahme vom 16. Juni 2022 eine weitere betrieblich/technische Stellungnahme der L.________ AG vom 16. Juni 2022 ein und erklärten, die Variante 5 sei aus betrieblicher Sicht nicht umsetzbar.