Die Beschwerdeführenden bringen vor, die Buswende im Uhrzeigersinn ermögliche eine bessere Anfahrt an die erhöhte Perronkante und komme bei guter Fahrweise nahe an eine Lösung mit geradliniger Anfahrt heran. Die von den Beschwerdegegnerinnen vorgebrachten Sicherheits- und Betriebsrisiken hätten allesamt widerlegt werden können. Im vorinstanzlichen Verfahren erklärte das von den Beschwerdeführenden beauftragte Büro I.________ mit Replik vom 15. März 2022, die Variante 5 schneide betriebstechnisch weniger gut ab als das Bauprojekt.