Die Haltekante im vorderen Bereich des Busses entspricht mit einer Höhe von 22 cm und einem Spaltmass von 7 cm zwar den gesetzlichen Vorgaben. Im hinteren Bereich des Busses ist mit einer Erhöhung von 16 cm und einem Spaltmass zwischen 12 und 23 cm die Behindertengerechtigkeit jedoch nicht gewährleistet. Auch hinsichtlich der Variante 3b ist deshalb davon auszugehen, dass sie nur teilweise behindertengerecht ist. Ob die Variante 3b betriebstauglich ist, kann mit Blick auf die Interessenabwägung offen gelassen werden.