Die Anfahrt stelle bereits bei gerader Anordnung eine Herausforderung dar, weshalb davon abweichende Lösungen wie bei der Variante 3 zwingend zu vermeiden bzw. unter grösster Vorsicht zu projektieren und umzusetzen seien.110 Im Beschwerdeverfahren erklärten die Beschwerdegegnerinnen mit Stellungnahme vom 15. September 2023, ein behindertengerechter Ein- und Ausstieg könne nicht gewährleistet werden. Es wäre regelmässig der Fall, dass Personen im Rollstuhl entweder die Hilfe des Fahrpersonals in Anspruch nehmen oder den nächsten Bus abwarten müssten. Für eine neu gestaltete Endhaltestelle erscheine das unzumutbar.