Die Höhe der Haltekante entspricht mit 22 cm zwar den gesetzlichen Vorgaben. Die maximale Spaltenbreite zwischen Bus und Haltekante von 7.5 cm wird jedoch bei den hinteren beiden Türen überschritten. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die Variante 3 bzw. 3a nur teilweise, das heisst bei der ersten und mittleren Türe, behindertengerecht ist. Es erscheint aber fraglich, ob die Variante 3 bzw. 3a betriebstauglich ist, das heisst ob die Behindertengerechtigkeit bei der ersten und mittleren Tür in der Praxis gewährleistet werden kann.