Hinsichtlich der Behindertengerechtigkeit hat die Procap mit Stellungnahme vom 28. September 2023 im Beschwerdeverfahren nachvollziehbar dargelegt, dass die Variante 3 bzw. 3a den niveaugleichen Einstieg nur bei der ersten und zweiten Tür ermögliche, mit Vorbehalt der guten Fahrweise und dass die hinteren beiden Türen in jedem Fall nicht ganz nahe an der Kante seien. Aus Sicht der Hindernisfreiheit sei klar die Variante gemäss den Projektplänen vom 22. August 2022 gegenüber der Variante 3 zu bevorzugen. Auch die Beschwerdeführenden erklären in ihrer Beschwerde sinngemäss, dass bei der Variante 3 ein behindertengerechter Einstieg nur für die erste und mittlere Türe ermöglicht werde.