Aus der betrieblich/technischen Stellungnahme der von den Beschwerdegegnerinnen beauftragten L.________ AG vom 16. Juni 2022 folgt, dass die Fussgängerführung ab der geplanten Haltestelle in Richtung des Quartiers mit Querung der Manuelstrasse mittels Markierung unter Einhaltung der entsprechenden Sichtweiten der Tempo-30-Zone im Rahmen des Ausführungsprojektes im Detail geplant werde. Die Manuelstrasse weise speziell in diesem Abschnitt äusserst tiefe Schwerverkehrs-Frequenzen auf. Ein gegenseitiges Kreuzen des Schwerverkehrs sei daher äusserst selten.