Aus Sicht der Hindernisfreiheit sei klar die baubewilligte Variante zu bevorzugen. Bereits im vorinstanzlichen Verfahren führte die Procap mit Stellungnahme vom 3. März 2022 und Fachbericht vom 16. November 2022 aus, die Hindernisfreiheit sei vollständig erfüllt. Zudem erklärte sie, das Fehlen einer Wartehalle direkt bei der Haltekante könne aus Gründen der Hindernisfreiheit nicht verhindert werden. Das Fehlen einer Wartehalle stelle für alle Benützerinnen und Benützer einen Nachteil dar, und nicht explizit nur für Menschen mit Behinderungen.100 Auf die fachlichen Ausführungen der Procap kann ohne Weiteres abgestellt werden.