Im Siedlungsraum sind die baulichen Voraussetzungen für eine hohe Perronkante nicht immer erfüllt, z.B. bei Gebäudezufahrten, Kurvenradien. Ist aus Gründen der Verhältnismässigkeit kein niveaugleicher Einstieg möglich, muss immer die bestmögliche abweichende Lösung realisiert werden - Verschiebung der Haltestelle - Teilerhöhungen im Bereich der Manövrierflächen gemäss Ziffer 15.2 - Perronhöhe von 0.16 m für den Einstieg mit Rampe