Art. 13 Bst. a VAböV enthält Vorgaben für die Niveaudifferenz und die Spaltbreite für den niveaugleichen Einstieg von Personen im Rollstuhl oder mit Rollator im Bus- und Trolleybusverkehr. Es greifen die Vorgaben gemäss Anhang Ziffer 2.3 der EU-Verordnung Nr. 1300/2014. Die EU-Ver- ordnung Nr. 1300/2014 vom 18. November 2014 über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität sieht in Ziff. 2.3 des Anhangs folgendes vor: