In ihrer Stellungnahme vom 30. November 2023 wiederholen die Beschwerdegegnerinnen, dass sie den Standort der Haltekante so gewählt hätten, dass für Personen im Rollstuhl ein vollständig autonomer Einstieg in den Bus möglich sei und auch Personen mit Rollator oder Kinderwagen hindernisfrei in den Bus einsteigen könnten. Mit dem Projekt sei die geradlinige Anfahrt ohne spezielle Vorkehren in jedem Fall möglich und der niveaugleiche Einstieg zu allen Türen sichergestellt. In ihrer Replik vom 7. Mai 2024 führen die Beschwerdegegnerinnen aus, mit der L.________ AG habe sie ein fachlich kompetentes Büro zur Planung der Endhaltestelle inkl. Variantenprüfung beigezogen.