Die Beschwerdegegnerinnen legen in ihrer Beschwerdeantwort dar, sie hätten verschiedene und insbesondere die von den Beschwerdeführenden vorgeschlagenen Varianten geprüft. Die Haltestelle müsse im Alltagsbetrieb problemlos anfahrbar sein. Das Fahrzeug müsse nahe zur Kante fahren können, damit gehbehinderte Personen sowie Personen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen problemlos ein- und aussteigen könnten. Zudem müsse der Ladearm korrekt angefahren werden, damit der Ladevorgang starten könne. Ein Ladevorgang sei nur erschwert möglich, wenn die Haltekante nicht gerade angefahren werden könne.