Es seien mehrere den technischen und behindertenrechtlichen Anforderungen entsprechenden Varianten ohne Beeinträchtigung des Elfenauparks vorhanden. Hinzu komme, dass es sich um eine Endstation handle und die Buschauffeure nicht unter Zeitdruck seien. So könnten sie die angeblichen Hindernisse in aller Ruhe meistern und Karosserieschäden vermeiden. Der Nachweis, wonach sich die vorgeschlagenen Varianten nicht betriebs- und behindertengerecht umsetzen lassen, sei nicht erbracht worden.