technischen Entwicklung Rechnung tragenden Strassenbildes wahrgenommen werden. Der Elfenaupark selber und insbesondere die Manuelmatte bleiben, dem Schutzziel a des ISOS entsprechend, freigehalten. Das Bauvorhaben ordnet sich zudem in das Orts- und Strassenbild ein. Es liegen damit triftige sachliche Gründe im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung vor, um vom Fachbericht der OLK abzuweichen.95 Der Ladearm erweist sich in ästhetischer Hinsicht als bewilligungsfähig, soweit er in dezenter «grüner Farbgebung» gemäss den Visualisierungen der Beschwerdegegnerinnen vom 30. November 2023 ausgeführt wird.