j) Aus den genannten Gründen ist – anders als die OLK in ihrem Bericht vom 19. September 2023 ausführt – nicht von einer visuellen Beeinträchtigung durch den Ladearm in grüner Farbgebung und dem wartenden roten Bus auszugehen. Den Beschwerdeführenden und der OLK kann nicht gefolgt werden, dass der Elfenaupark durch das Bauvorhaben tangiert werden soll. Die Überprüfung der verschiedenen Perspektiven veranschaulicht, dass der Ladearm (mit dezenter «grüner Farbgebung» gemäss den Visualisierungen der Beschwerdegegnerinnen vom 30. November 2023) und der wartende Bus nicht als Störfaktoren, sondern als Teil eines modernen, der neuesten