Die Beschwerdegegnerinnen bringen in ihrer Stellungnahme vom 30. November 2023 vor, die wiederholte Bezugnahme auf die rote Farbe des Busses befremde. Soweit ersichtlich sei in der Rechtsprechung die Farbe von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs im Zusammenhang mit dem Ortsbild- und Landschaftsschutz nie thematisiert worden. Bernmobil sei seit 2001 mit roten Fahrzeugen unterwegs; dies auch in der Berner Altstadt, die als UNESCO-Weltkulturerbe geschützt sei und in der die Fahrzeuge zwar nicht minutenlang stünden, aber in dichtem Takt verkehrten und praktisch ununterbrochen sichtbar seien. Der Bus stehe in der Elfenau während mehreren Minuten, aber nicht ununterbrochen.